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Zuschüsse für die Badsanierung: wohnliches barrierefreies Bad mit schwellenloser Dusche, Klappsitz und Haltegriff
Fachbetrieb für Badsanierung

Förderung für die Badsanierung: was es beim barrierefreien Bad gibt

Zuschüsse für die Badsanierung in Düsseldorf gibt es, wenn das Bad barrierefrei wird. Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € je Maßnahme übernehmen.

Wenn der Wannenrand plötzlich zur Hürde wird

Der Vater kommt aus der Reha zurück in die Wohnung in Wersten, und der Einstieg in die Wanne klappt nur noch mit Hilfe. Genau an diesem Punkt fragen Angehörige nach Geld von außen. Die Antwort ist erfreulich klar: Für ein Bad, das barrierefrei oder altersgerecht umgebaut wird, gibt es mehrere Töpfe. Für eine reine Verschönerung des Bads gibt es sie nicht, und darum geht es hier auch ausschließlich um den Umbau für Menschen, die sich im Bad schwerer bewegen.

Vier Stellen kommen in Düsseldorf infrage: die Pflegekasse, die Stadt, die KfW mit einem Kredit und das Land NRW mit einem Darlehen für Eigentümer. Jede hat eigene Bedingungen und eine eigene Reihenfolge. Allen gemeinsam ist eine Regel, die man sich vor dem ersten Anruf beim Handwerker merken sollte: Der Antrag kommt vor dem Auftrag. Wer erst baut und dann die Rechnung einreicht, verschenkt in der Praxis den Anspruch.

Was hier steht, gibt den Stand vom September 2026 wieder. Wir sind ein Installateurbetrieb und keine Beratungsstelle. Über jeden Antrag entscheidet die Stelle, bei der er liegt.

Die Pflegekasse: bis 4.180 € für das Wohnumfeld

Die wichtigste Quelle für das barrierefreie Bad ist die Pflegeversicherung. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen zahlen, die das Wohnumfeld verbessern. Der Höchstbetrag liegt bei 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist, dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt.

Ein Pflegegrad ist nötig, aber schon Grad 1 reicht. Das regelt § 28a SGB XI ausdrücklich, und der Betrag ist bei allen Graden derselbe. Die Leistung ist eine Kann-Leistung: Die Kasse prüft jeden Fall und entscheidet selbst. Sie zahlt außerdem nachrangig, also erst dann, wenn kein anderer Träger vorrangig zuständig ist.

Wohnen mehrere Pflegebedürftige in derselben Wohnung, kann jeder von ihnen bis 4.180 € einbringen. Für eine Maßnahme sind so zusammen bis zu 16.720 € möglich. Leben dort mehr als vier Berechtigte, teilen die Kassen den Gesamtbetrag anteilig auf.

Was die Kasse als eine Maßnahme zählt

Nach Auskunft von Beratungsstellen gelten alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, zusammen als eine Maßnahme. Wer also die Wanne gegen eine schwellenlose Dusche tauscht und gleichzeitig Haltegriffe und eine breitere Tür bekommt, stellt einen Antrag, nicht drei. Ändert sich die Pflegesituation später deutlich, ist ein neuer Zuschuss möglich. Typische Posten im Bad sind laut denselben Quellen die Dusche statt der Wanne, Haltegriffe, eine verbreiterte Tür und neue Wasseranschlüsse.

Wie schnell eine Antwort kommt

Die Kasse muss spätestens drei Wochen nach Eingang des Antrags entscheiden. Ist eine Begutachtung nötig, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Teilt die Kasse ohne hinreichenden Grund keine Verzögerung mit, gilt die Leistung nach § 40 Abs. 7 SGB XI unter Umständen als genehmigt. Für die Planung heißt das: Rechnen Sie zwischen Antrag und Baustart mit einem Monat Luft, eher mehr.

Der Zuschuss der Stadt Düsseldorf

Weniger bekannt ist, dass Düsseldorf ein eigenes Programm für barrierefreie Umbauten hat. Die Stadt gibt bis zu 10.000 € je Wohnung. Erstattet werden höchstens 20 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Bei einem Umbau für 12.000 € wären das also bis zu 2.400 €.

Antragsberechtigt sind Eigentümer vermieteter Wohnungen und Eigentümer, die selbst im Haus oder in der Wohnung leben. Für selbst genutztes Eigentum gelten Einkommensgrenzen, für Mietwohnungen nicht. Auch Mieter selbst können einen Zuschuss bekommen, wenn sie mindestens 60 Jahre alt sind, einen Schwerbehindertenausweis oder einen Pflegegrad haben. Ihr Einkommen darf dann höchstens 40 % über der Grenze liegen.

Das Gebäude muss einige Bedingungen erfüllen. Die Wohnung ist seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig, größer als 35 m², und das Haus hat höchstens sechs Vollgeschosse. Damit fallen die meisten Altbauten in Oberkassel oder Pempelfort und die Mehrfamilienhäuser der Sechzigerjahre in Garath ohne Weiteres hinein. Hochhäuser mit mehr Geschossen fallen heraus.

Die wichtigste Bedingung steht ganz am Ende des Verfahrens: Den Handwerksbetrieb beauftragen Sie erst, wenn der Zuwendungsbescheid da ist. Dazu bietet die Stadt eine kostenlose Wohnberatung an. Ein Architekt kommt in die Wohnung, sieht sich Bad und Zugänge an und berät unverbindlich. Für die spätere Bewilligung des Zuschusses erhebt die Stadt Gebühren.

Zuständig ist die Abteilung Wohnungsbauförderung der Stadtverwaltung. Die Kontaktdaten stehen im Serviceportal der Stadt Düsseldorf.

KfW: der Kredit läuft, der Zuschuss ruht

Bei der KfW gibt es für das altersgerechte Bad zwei Produkte, und sie stehen im Herbst 2026 sehr unterschiedlich da.

Der Investitionszuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ ist derzeit ausgeschöpft. Die KfW nimmt keine neuen Anträge an. Nach ihren eigenen Angaben wird ein Antrag erst wieder möglich, sollten 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden. Nach Berichten der Fachpresse behalten bereits erteilte Zusagen ihre Gültigkeit. Wer heute plant, rechnet ohne diesen Posten.

Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ steht dagegen weiter offen. Er finanziert bis zu 50.000 € je Wohneinheit, auch für den Umbau eines Bads zum barrierearmen Raum. Beantragen können ihn private Eigentümer und ausdrücklich auch Mieter. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder Sparkasse, und er muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Die Laufzeit reicht bis 30 Jahre, mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Den Zins legt die Bank am Tag der Zusage fest, deshalb nennen wir hier keinen.

Das Darlehen des Landes für selbstnutzende Eigentümer

Wer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Reihenhaus lebt und ein kleines bis mittleres Einkommen hat, kann das Förderdarlehen „Eigentumsförderung – Modernisierung“ der öffentlichen Wohnraumförderung NRW beantragen. Barrierereduzierung gehört ausdrücklich zu den förderfähigen Zwecken. Es gelten Einkommensgrenzen.

Der Antrag läuft nicht über die Hausbank, sondern über die Bewilligungsbehörde der Kommune, in Düsseldorf also über die Stadtverwaltung. Interessant ist der Tilgungsnachlass: Bei Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung ab einem GdB von 50 oder für Pflegebedürftige beträgt er 50 %. Ein Teil des Darlehens muss dann nicht zurückgezahlt werden.

Die Programme nebeneinander

Stelle Art Höhe Wer beantragt Wann
Pflegekasse Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 € Versicherte ab Pflegegrad 1 vor Beginn
Stadt Düsseldorf Zuschuss bis 10.000 € je Wohnung, höchstens 20 % der förderfähigen Kosten Eigentümer, unter Bedingungen auch Mieter vor der Beauftragung
KfW 159 Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit Eigentümer und Mieter, über die Bank vor Beginn
NRW, Eigentumsförderung – Modernisierung Darlehen mit Tilgungsnachlass nach Bewilligung selbstnutzende Eigentümer mit Einkommensgrenze über die Kommune, vor Beginn
KfW 455-B Zuschuss derzeit ausgeschöpft keine neuen Anträge

In welcher Reihenfolge Sie vorgehen

Die Anträge laufen nebeneinander, aber sie hängen alle an einem gemeinsamen Dokument: einem belastbaren Kostenangebot. Ohne Zahl kann keine Stelle rechnen. So sieht die Reihenfolge in der Praxis aus:

  1. Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad bleibt die Pflegekasse außen vor, die Stadt und der Kredit können trotzdem passen.
  2. Wohnberatung der Stadt oder Aufmaß durch den Betrieb, gern beides. Dabei entstehen Maße und eine Vorstellung, was gebaut werden soll.
  3. Festpreisangebot mit Aufstellung nach Gewerken einholen. Es wird jedem Antrag beigelegt.
  4. Bei vermieteten Wohnungen die Erlaubnis des Vermieters einholen, in der Eigentumswohnung den Beschluss der Gemeinschaft, soweit Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
  5. Anträge stellen: Pflegekasse, Stadt, bei Bedarf Kredit über die Bank oder Darlehen über die Kommune.
  6. Bescheide abwarten und erst dann den Auftrag unterschreiben.
  7. Nach Abschluss die Rechnung an die bewilligenden Stellen schicken.

Ob die Pflegekasse und die Stadt für dieselben Kosten zahlen, entscheiden beide Stellen selbst. Die Pflegekasse zahlt ihrem Gesetz nach nachrangig. Legen Sie deshalb jedem Antrag offen bei, wo Sie sonst noch Geld beantragt haben. Das spart Rückfragen und verhindert Rückforderungen.

Ein Rechenbeispiel mit Wanne und Dusche

Eine Wohnung in Benrath, Baujahr 1965, Bad mit 5 m². Die Wanne soll raus, eine schwellenlose Dusche hinein, dazu Haltegriffe und ein höheres WC. Für einen barrierefreien Teilumbau dieser Art liegen wir erfahrungsgemäß bei 6.500 bis 12.000 €, bei 4 bis 7 Arbeitstagen Bauzeit. Angenommen, das Festpreisangebot lautet auf 10.000 €.

Die Pflegekasse kann bei einem Pflegegrad bis 4.180 € übernehmen. Die Stadt erstattet höchstens 20 % der anerkannten Kosten, hier also bis 2.000 €. Ob beide Beträge zusammenkommen, entscheiden die Stellen. Für den Rest bleibt der Kredit 159 oder Erspartes. Garantieren kann diese Rechnung niemand, sie zeigt nur, in welcher Größenordnung sich die Zahlen bewegen.

Wird statt des Teilumbaus das ganze Bad erneuert, sieht die Rechnung anders aus. Ein barrierefreies Komplettbad mit 6 m² kostet bei uns in der Regel 17.700 bis 25.900 €, mit 7 m² meist 18.900 bis 27.800 €. Der Zuschuss der Pflegekasse bleibt dabei gleich hoch, der Anteil der Stadt wächst mit den Kosten bis zur Grenze von 10.000 €.

Wer entscheidet, und was vorher geklärt sein muss

Über den Zuschuss der Pflegekasse entscheidet die Pflegekasse, über den städtischen Zuschuss die Stadt Düsseldorf, über Kredit und Darlehen die Bank oder die Bewilligungsbehörde. Wir geben keine Rechts- oder Steuerberatung und können keinen Bescheid vorhersagen.

Vorher geklärt sein muss die Frage nach dem Eigentum. In der Mietwohnung brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Geht es um einen Umbau für Menschen mit Behinderung, haben Mieter nach § 554 BGB einen Anspruch auf diese Erlaubnis, solange sie dem Vermieter zumutbar ist. In der Eigentumswohnung kann jeder Eigentümer nach § 20 WEG angemessene bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen verlangen; über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft.

Die Planungsmaße orientieren sich an DIN 18040-2. Nach Fachliteratur sind das vor dem WC und am Waschtisch 120 × 120 cm Bewegungsfläche, für Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm, und ein niveaugleicher Duschplatz mit höchstens 2 cm Absenkung. Für ein privates Bad ist die Norm keine Pflicht, sie ist ein bewährtes Planungsmaß.

Und die Steuer? Wer für dieselbe Maßnahme öffentliches Geld bekommt, kann die Arbeitskosten dafür nicht zusätzlich nach § 35a EStG ansetzen; die Einzelheiten stehen unter Badsanierung und Steuer.

Wo Sie tiefer einsteigen können

Was wir beim Antrag beisteuern

Wir stellen keine Anträge für Sie und versprechen keinen Bescheid. Was wir liefern, ist das, was jede Stelle sehen will: ein Aufmaß mit Fotos und Maßen, ein Festpreisangebot mit Aufstellung nach Gewerken und, wenn gewünscht, eine kurze Beschreibung, wofür der Umbau gedacht ist. Unsere Installateure planen die schwellenlose Dusche so, dass sie zur Aufbauhöhe im Haus passt, und das ganze Bad kommt aus einer Hand. Mit dem Bau fangen wir erst an, wenn Ihre Bescheide da sind.

Wer vor dem Antrag ein belastbares Angebot braucht, erreicht uns Mo–Fr 8–18 Uhr unter 0231 989 43890. Eine Nachricht geht auch über das Anfrageformular. Wir vereinbaren einen Termin zum kostenlosen Aufmaß, und Sie haben danach ein Angebot, das Sie jedem Antrag beilegen können.

Zuschüsse für die Badsanierung: Beratung am Tisch mit Fliesen- und Armaturenmustern

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für ein barrierefreies Bad in Düsseldorf?

Die Pflegekasse kann für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 € zuschießen, so steht es in § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Betrag hängt nicht vom Pflegegrad ab. Ob und wie viel bewilligt wird, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Gibt es schon mit Pflegegrad 1 Geld für den Badumbau?

Ja, der Zuschuss für das Wohnumfeld steht nach § 28a SGB XI auch Versicherten mit Pflegegrad 1 offen. Die Höchstsumme ist dieselbe wie bei den höheren Graden. Beantragt wird bei der Pflegekasse, bevor die Arbeiten beginnen.

Leben zwei Pflegebedürftige in der Wohnung, gibt es dann doppelt so viel?

Jeder Pflegebedürftige kann bis zu 4.180 € für dieselbe Maßnahme einbringen. Zusammen sind höchstens 16.720 € je Maßnahme möglich. Bei mehr als vier Berechtigten teilen die Kassen den Betrag anteilig auf.

Was gibt die Stadt Düsseldorf für ein barrierefreies Bad dazu?

Die Stadt bezuschusst barrierereduzierende Umbauten mit bis zu 10.000 € je Wohnung. Erstattet werden höchstens 20 % der anerkannten förderfähigen Kosten, bei selbst genutztem Eigentum gelten Einkommensgrenzen. Den Handwerker beauftragen Sie erst, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Kann ich den KfW-Zuschuss 455-B im Herbst 2026 noch beantragen?

Derzeit nicht, denn die Mittel sind seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft und neue Anträge nimmt die KfW nicht an. Nach Angaben der KfW wird ein Antrag erst wieder möglich, falls 2027 erneut Bundesmittel bereitstehen.

Was bringt der KfW-Kredit 159 beim Umbau zum barrierefreien Bad?

Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ finanziert bis zu 50.000 € je Wohneinheit, auch für Mieter. Beantragt wird er über die Hausbank, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Den Zinssatz legt die Bank am Tag der Zusage fest.

Welcher Antrag muss beim barrierefreien Bad zuerst gestellt werden?

Alle Anträge gehören vor den Auftrag an den Betrieb. Bei der Stadt Düsseldorf ist das ausdrücklich geregelt: erst der Bescheid, dann die Beauftragung. Unser Festpreisangebot ist so aufgebaut, dass Sie es jedem Antrag beilegen können.

Ich wohne zur Miete in Bilk. Bekomme ich trotzdem Geld für die bodengleiche Dusche?

Mieter können die Pflegekasse und den KfW-Kredit 159 nutzen. Bei der Stadt kommen Mieter infrage, die mindestens 60 Jahre alt sind oder einen Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad haben, mit Einkommensgrenze. Für den Umbau brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters, die Sie nach § 554 BGB verlangen können.

Kann ich Zuschuss und Steuerermäßigung für dieselben Kosten nutzen?

Für dieselbe Maßnahme in der Regel nicht. Wer für den Umbau ein zinsverbilligtes Darlehen oder einen steuerfreien Zuschuss nutzt, kann die Arbeitskosten derselben Maßnahme nicht auch nach § 35a EStG ansetzen. Was im Einzelfall übrig bleibt, klärt Ihr Steuerberater.

Wer berät in Düsseldorf kostenlos zum barrierefreien Umbau?

Die Stadt Düsseldorf bietet eine kostenlose Wohnberatung an, bei der ein Architekt in die Wohnung kommt. Die Beratung ist unverbindlich, Gebühren fallen erst für die Bewilligung eines Zuschusses an. Unabhängig davon kommen wir zum kostenlosen Aufmaß und rechnen den Umbau als Festpreis.

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