Eine Frage vor dem ersten Schlag
Der Hammer liegt bereit, die Wanne ist abgeklemmt, und die alten Fliesen aus den Siebzigern sollen heute Mittag im Container liegen. Genau an diesem Punkt gehört eine Frage auf den Tisch, die viele zu spät stellen: Womit sind diese Fliesen verklebt? In Häusern, die vor Ende 1993 gebaut oder umgebaut wurden, kann die Antwort Asbest heißen.
Das ist kein Grund zur Panik, aber einer für Ordnung im Ablauf. Asbest ist in fest gebundenem Zustand unter intakten Fliesen in der Regel unauffällig. Zum Problem wird er, wenn Stemmhammer, Schleifer oder Bohrer die Fasern freisetzen. Wer das Thema vor dem Abbruch klärt, hat danach eine normale Baustelle.
Alle Angaben auf dieser Seite geben den Stand September 2026 wieder. Wir sind Installateurbetrieb und kein Schadstofflabor, eine Rechts- oder Gesundheitsberatung ersetzt diese Seite nicht. Welche Schutzmaßnahmen im Einzelfall nötig sind, legt der sachkundige Fachbetrieb fest, die Aufsicht hat die Arbeitsschutzbehörde.
Wo Asbest im Bad stecken kann
Seit dem 31.10.1993 gilt in Deutschland ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest. Bis dahin wurde er in vielen Bauprodukten verarbeitet, auch in solchen, die man ihm nicht ansieht. Laut Verbraucherzentrale NRW kommen im Bad vor allem diese Stellen in Frage:
| Stelle im Bad | Material | Wann es berührt wird |
|---|---|---|
| hinter den Wandfliesen | Fliesenkleber | beim Abschlagen der Fliesen |
| unter den Bodenfliesen | Fliesenkleber, Ausgleichsmasse | beim Aufnehmen des Bodens |
| auf der Wand | Spachtelmasse, Putz | beim Schleifen, Stemmen, Schlitzen |
| an Fenstern und Fugen | Kitt | beim Tausch von Fenster oder Lüftungsgitter |
| auf Wand oder Boden | Beschichtungen | beim Abschleifen |
Fachleute wie die BG BAU gehen davon aus, dass bei Gebäuden aus der Zeit vor dem Verbot mit asbesthaltigen Baustoffen zu rechnen ist. Wie häufig das tatsächlich zutrifft, ist nicht verlässlich belegt. Für das einzelne Bad sagt eine solche Vermutung ohnehin nichts, dort entscheidet nur die Probe.
Welche Düsseldorfer Bäder betroffen sein können
Die Wanne steht in einer gemauerten Nische, die Fliesen gehen hochkant bis unter die Decke, und das Haus stammt aus den Sechzigern. So sieht das Bad in vielen Mehrfamilienhäusern in Eller aus. Kleber und Spachtel aus dieser Zeit sind ein typischer Verdachtsfall.
In den Großsiedlungen der Sechziger und Siebziger wie in Garath liegen die Bäder oft innen und werden über einen Installationsschacht erschlossen. Dort betrifft die Frage neben Kleber und Spachtel manchmal auch Bodenbeläge oder Teile der Lüftung. Ähnliche Bäder gibt es in vielen Mietshäusern der Nachkriegszeit, etwa in Heerdt.
Auch der Gründerzeitbau ist nicht automatisch frei. Viele Altbaubäder wurden zwischen den Fünfzigern und den Achtzigern schon einmal renoviert. Der Kleber stammt dann aus dieser Renovierung, nicht aus dem Baujahr des Hauses. Was im Altbau sonst noch unter den Fliesen wartet, steht auf der Seite zur Badsanierung im Altbau.
Was § 5a GefStoffV von Auftraggebern verlangt
Seit dem 05.12.2024 gilt die Gefahrstoffverordnung in neuer Fassung. Neu ist eine ausdrückliche Pflicht für den Veranlasser, also für den, der den Umbau beauftragt. Nach § 5a Abs. 1 GefStoffV muss er dem ausführenden Betrieb vor Beginn alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe geben. Das geschieht schriftlich oder elektronisch.
Zum Baujahr regelt § 5a Abs. 2 GefStoffV Folgendes:
- Baujahr vor 1993 oder nach 1996: Das Baujahr genügt.
- Baujahr zwischen 1993 und 1996: Das Datum des Baubeginns ist zu nennen, ersatzweise das Baujahr.
§ 5a Abs. 4 GefStoffV stellt klar, dass diese Pflichten auch für private Haushalte gelten. Wer also als Eigentümer oder Mieter mit Erlaubnis sein Bad erneuern lässt, ist Veranlasser im Sinne der Vorschrift.
Was § 5a nicht verlangt, ist eine Laboranalyse. Die Pflicht betrifft Informationen, die vorliegen, nicht Untersuchungen, die man erst in Auftrag geben müsste. Ob eine Probe trotzdem sinnvoll ist, hängt vom Baujahr, vom Vorhaben und vom Umfang des Abbruchs ab.
Welche Informationen hilfreich sind
Die Kaufunterlagen liegen im Ordner, der Vorbesitzer hat bei der Übergabe etwas von einer Renovierung in den Achtzigern erzählt. Solche Hinweise sind wertvoll. Hilfreich für den Betrieb sind:
- das Baujahr des Hauses, bei Baujahren 1993 bis 1996 der Baubeginn
- bekannte Renovierungen des Bads mit ungefährer Jahreszahl
- vorhandene Schadstoffgutachten oder Laborbefunde, auch aus anderen Wohnungen im Haus
- Hinweise der Hausverwaltung oder aus Eigentümerversammlungen
- Rechnungen oder Produktangaben früherer Handwerker, falls vorhanden
Eine kurze E-Mail mit diesen Punkten erfüllt in der Regel, was § 5a verlangt. Bei uns gehört diese Abfrage fest zum Aufmaß.
Die Probe: wann und wie
Ob im Kleber Asbest steckt, sieht man ihm nicht an. Klarheit bringt eine Materialprobe, die ein dafür eingerichtetes Labor untersucht. Die Probe wird an einer unauffälligen Stelle entnommen, etwa hinter einer losen Fliese oder unter dem Waschtisch, und luftdicht verpackt.
Sinnvoll ist eine Probe vor allem dann, wenn das Haus aus der Zeit vor dem Verbot stammt, die Fliesen noch nicht erneuert wurden und ein vollständiger Abbruch geplant ist. Bei einem reinen Objekttausch ohne Eingriff in Wand oder Boden stellt sich die Frage oft gar nicht. Liegt ein Befund vor, geht er vor Beginn an alle, die im Bad arbeiten.
Wenn der Befund positiv ist
Das Labor meldet Asbest im Fliesenkleber. Dann ändert sich die Reihenfolge der Baustelle, nicht das Ziel. Der Ausbau des asbesthaltigen Materials ist ein eigener Auftrag für einen Fachbetrieb, dessen Aufsichtspersonal nach TRGS 519 sachkundig ist.
Nach Angaben der BG BAU gilt für diesen Teil der Arbeit Folgendes: Die Arbeiten sind bei der Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Für Arbeiten mit hohem Risiko braucht der Betrieb eine Zulassung. Die Schutzmaßnahmen regelt die TRGS 519, und seit der neuen Gefahrstoffverordnung brauchen alle Beschäftigten eine Fachkunde, mit Übergangsfrist bis zum 05.12.2027. Der Fachbetrieb schottet den Bereich ab, baut aus, verpackt und entsorgt das Material und kümmert sich um die Freimessung.
Danach übernehmen wir. Das Bad ist dann ein Rohbau wie jeder andere, und es geht weiter mit Installation, Estrich und Abdichtung.
Wofür Sie einen anderen Betrieb brauchen
Asbestsanierung mit Freimessung ist ein Fachgebiet mit eigener Ausrüstung, eigenen Anzeigepflichten und eigener Schulung. Dafür beauftragen Sie einen Fachbetrieb nach TRGS 519. Wir stimmen mit ihm die Termine ab, sodass zwischen Ausbau und Neubau möglichst wenig Leerlauf entsteht. In unserer Planung steht dieser Teil getrennt, damit Sie beide Angebote klar vergleichen können.
Was das für Zeitplan und Kosten heißt
Kommt der Ausbau durch einen Fachbetrieb dazu, verschiebt sich der Beginn unserer Arbeiten um dessen Einsatz. Die Dauer hängt von Fläche und Material ab und steht im Angebot des Fachbetriebs. Unsere eigenen Bauzeiten bleiben gleich: ein Komplettbad in der Regel 10 bis 15 Arbeitstage, eine Badrenovierung 6 bis 10.
Für die Kosten gilt dasselbe. Das neue Bad kostet mit und ohne Asbestbefund gleich viel, der Ausbau kommt als eigene Position dazu. Wer beides früh weiß, kann planen. Den Ablauf einer Sanierung vom Aufmaß bis zur Abnahme zeigt die Seite zum Ablauf.
Was Sie vor dem Termin besser nicht selbst tun
Der Nachbar hat sein Bad am Wochenende selbst abgeschlagen, und es ging schnell. Bei einem Bad aus der Zeit vor dem Verbot ist genau diese Eigenleistung heikel. Solange nicht klar ist, was im Kleber steckt, gelten ein paar einfache Regeln:
- keine Fliesen abschlagen, keine Wandflächen abschleifen
- keine Löcher für Regale oder Haken in alte Fliesen bohren
- lose Fliesen nicht abreißen, sondern liegen lassen und beim Aufmaß zeigen
- Staub von früheren Arbeiten feucht aufnehmen statt trocken zu fegen
Das sind Vorsichtsregeln, keine Warnung vor einer akuten Gefahr. Sie halten die Lage offen, bis die Frage nach dem Material beantwortet ist.
Wo Sie tiefer einsteigen können
- Komplettsanierung: wie ein Bad nach dem Abbruch Schritt für Schritt neu entsteht
- Eigentumswohnung: wann die Gemeinschaft mitentscheidet, etwa bei Estrich und Strang
- Altbau: Holzbalkendecke, alte Leitungen und frühere Renovierungen
So gehen wir beim Aufmaß vor
Beim kostenlosen Aufmaß fragen wir nach Baujahr, früheren Renovierungen und vorhandenen Befunden und halten die Antworten schriftlich fest. Wo ein Verdacht besteht, empfehlen wir die Probe vor dem Auftrag und nicht erst nach dem Abbruch. Mit dem Ergebnis planen wir den Rest, von der Sanitärinstallation durch unsere Installateure bis zur Abnahme mit Protokoll.
Sie haben ein Bad aus den Sechzigern oder Siebzigern und wollen wissen, wie Sie anfangen? Unter 0231 989 43890 beraten wir Sie Mo–Fr zwischen 8 und 18 Uhr. Wer lieber schreibt, nutzt das Anfrageformular auf dieser Seite.
